Ja. Sofern Ihr Hinweis unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften bearbeitungspflichtig ist, erhalten Sie von uns nach spätestens 3 Monaten und 7 Tagen nach Eingang des Hinweises eine Rückmeldung. Diese Rückmeldung enthält Angaben darüber, ob oder welche Maßnahmen das betroffene Unternehmen umgesetzt hat um etwaige weitere Verstöße zu vermeiden, welche Maßnahmen zur Umsetzung geplant sind oder wie bestehende Verstöße behoben werden.