Anony­me Hin­wei­se kön­nen ins­be­son­de­re der Geschäfts­füh­rung unbe­kann­te Miss­stän­de und Geset­zes­ver­stö­ße auf­de­cken. Sie als Hin­weis­ge­ben­der schüt­zen damit nicht nur ihren Arbeit­ge­ber, son­dern mit­tel­bar auch sich selbst. Straf­zah­lun­gen kön­nen für ein Unter­neh­men durch­aus zur Zah­lungs­un­fä­hig­keit füh­ren und ein rechts­kon­for­mer Geschäfts­be­trieb ist ein sehr wich­ti­ger Pfei­ler für einen lang­fris­ti­gen Geschäfts­er­folg und damit letzt­lich auch für siche­rer Arbeitsplätze.