Das Hinweisgebersystem dient in erster Linie zum Schutz derjenigen Personen, die zur Aufdeckung von Verstößen eines Unternehmens gegen die in § 2 HinschG beitragen wollen. Neben der Sicherstellung der Anonymität eines Hinweisgebenden kann das betroffene Unternehmen dank der eingehenden Hinweise interne Maßnahmen ergreifen, um Verstöße abzustellen und zukünftig zu verhindern. Der Weg über gegebenenfalls am Verstoß beteiligte Vorgesetzte oder andere Stellen im Unternehmen selbst muss nicht mehr gegangen werden.